Sicher - nicht barfuß hinter dem Steuer

06. Juli 2018
Sommerliche Hitze verführt Lkw-Fahrer offenbar dazu, sich barfuß hinter das Steuer zu setzen. Bei einer Schwerpunktkontrolle auf der A 2 in der Nähe von Braunschweig stellte die Autobahnpolizei jetzt bei neun Einheiten nicht nur Verstöße gegen das Lkw-Überholverbot und ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit fest. Sechs der Trucker hatten zudem kein geeignetes Schuhwerk an den Füßen oder fuhren barfuß. „Das widerspricht den Unfallverhütungsvorschriften, wonach Fahrer, die beruflich unterwegs sind, den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen müssen“, sagt Hans Heßner, der bei der BG Verkehr für Prävention zuständig ist.
„Wer beruflich ein Fahrzeug führt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und muss die Unfallverhütungsvorschriften beachten“, betont der Experte. Barfuß geht gar nicht, aber auch Sandalen ohne Fersenriemen, Holzpantinen oder Clogs sind nicht geeignet. Das Unfallrisiko beim einem Verstoß wird als hoch eingeschätzt, deshalb wird das Schuhwerk direkt nach dem Anhalten des Fahrzeugs und dem Öffnen der Fahrertür kontrolliert.
Der bußgeldbewerte Paragraph ist bereits seit 1979 Teil der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge, in Paragraph 44 Abs. 2 heißt es dazu: „Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“ Das Bußgeld wird von einem Ausschuss des Vorstands der BG Verkehr individuell festgelegt, und Fahrer können dagegen Einspruch erheben. Die BG Verkehr fragt dann auch bei dem jeweiligen Unternehmen nach, ob die pflichtgemäße Unterweisung zu diesem Punkt stattgefunden hat.
Auch wer mit seinem Privatauto unterwegs ist, darf laut Straßenverkehrsordnung andere nicht gefährden. „Es ist nicht direkt verboten mit Badelatschen zu fahren, aber es muss gewährleistet sein, dass das Fahrzeug sicher geführt wird“, sagte Jonas Hurlin vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Wenn ein Flipflop unter dem Bremspedal lande und der Fahrer deshalb einen Unfall verursache, habe er in jedem Fall seine Sorgfaltspflicht verletzt und könne mit einem Bußgeld abgestraft werden. „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist deshalb erlaubt“, sagte er. Auch wenn man im Urlaub nur mal schnell zum Strand fährt, sollte man entsprechendes Schuhwerk tragen, rät der DVR-Mann.