BALM: Auftraggeber haften bei Kabotage-Verstößen
Kommt ein Transportunternehmen seiner Verantwortung als Auftraggeber nicht nach, kann es sehr teuer werden. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat in einem Fall eine Spedition aus Südwest-Deutschland wegen Kabotage-Verstößen entsprechend zur Kasse gebeten. Diese hatte nach Angaben des BALM innerhalb von wenigen Monaten zwei ausländische Frachtführer mit insgesamt 449 Beförderungen beauftragt.
Kabotage-Verstöße der Subunternehmer
Die Transporte sind, so das BALM, gegen die Kabotage-Regeln erfolgt. Konkret hätten die beiden Subunternehmer zuvor keine grenzüberschreitenden Transporte durchgeführt beziehungsweise nach drei Kabotage-Transporten auch die viertägige Abkühlphase (Cooling-off-Phase) nicht eingehalten.
Spedition hat Unternehmer nur unzureichend geprüft
Alle gewerblichen Auftraggeber von Transporten müssen sicherzustellen, dass die von ihnen beauftragten Unternehmer über eine gültige Berechtigung verfügen. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass sie „diese nicht in unzulässiger Weise einsetzen“. Ob die Kabotage-Regeln durch die beiden Beförderer beachtet werden, habe „die auftraggebende Spedition nicht ausreichend geprüft oder anderweitig sichergestellt“, lautet der Vorwurf der Behörde.
Amtsgericht Köln verhängt empfindliche Geldstrafe
Das Amtsgericht Köln folgte der Einschätzung des Bundesamts für Logistik und Mobilität und ahndete „die in unzulässiger Weise durchgeführten Beförderungsleistungen“. Das Gericht zog 72.700 Euro ein und verhängte darüber hinaus Geldbußen gegen den verantwortlichen Geschäftsführer in einer Gesamthöhe von 17.928 Euro.