BaWü: Ferienfahrverbot ausgesetzt
Das Land Baden-Württemberg hat eine generelle Ausnahme für das Ferienfahrverbot für Lkw beschlossen. Nach Angaben der IHK Stuttgart gilt diese bis zum 31. August 2020.
Unabhängig von den beförderten Gütern oder dem Fahrtzweck seien damit keine besonderen Beschränkungen an den Samstagen zu beachten Dies gelte auch für Leerfahrten.
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs gilt sonst zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot an allen Samstagen im Juli und August zwischen 7 und 20 Uhr ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen.
Teilweise haben die Bundesländer im Zuge der Corona-Krise bereits die Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbote ausgesetzt, teilweise abhängig vom Transportgut und mit unterschiedlichen Befristungen.