Kabinett winkt Gesetz zum automatisierten Fahren durch
Das Bundeskabinett hat das von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetz zum automatisierten Fahren beschlossen. Das veränderte Straßenverkehrsgesetz besagt, dass der Fahrer und der Computer rechtlich gleichgestellt sind. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen damit künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums. Mit dieser Gesetzesänderung ist es möglich, dass der Fahrer während der Fahrt andere Dinge, wie etwa im Internet surfen, tun kann.
Der Fahrer muss allerdings dann die Kontrolle über das Fahrzeug wieder übernehmen, wenn das System ihn dazu auffordert oder wenn eine funktionierende automatisierte Fahrweise nicht mehr möglich ist – etwa wenn ein Reifen geplatzt ist. Um sicherzustellen und nachzuvollziehen, ob das System oder der Fahrer gefahren ist, ist ein Datenspeicher vorgeschrieben.