Autogipfel: Abwrackprämie für Gas-Lkw
Eine Formulierung auf einem Dokument zum Autogipfel lässt den Schluss zu, dass auch Käufer von Gas-Lkw von einer Abwrackprämie profitieren. Beim EEN-Programm sind sie 2021 aber außen vor.
Nach der eingetretenen Unsicherheit bei Gas-Lkw könnte sich nun eine neue Chance für CNG- und LNG-Lkw ergeben. In einem Kommunikationspapier zu dem von Bundesregierung und Fahrzeugindustrie im November vereinbarten Flottenaustauschprogramm heißt es, dass neben der Anschaffung von Lkw mit Elektro- und Wasserstoffantrieb auch „die Anschaffung von fabrikneuen Lkw mit konventionellen Antrieben gefördert“ werden soll. Voraussetzung sei, dass diese Lkw die Euro 6-Norm erfüllen und zusätzlich bestimmte Umweltvorteile aufweisen, zum Beispiel niedrige CO2-Emissionen. Das trifft auf Gas-Lkw zu, die unter anderem bei den CO2-Emissionen besser abschneiden als Diesel-Lkw. Voraussetzung ist auch, dass im Gegenzug ein „alter“ Lkw der Klasse Euro 3, 4 oder 5 verschrottet wird.
DSLV fordert Abwrackprämie auch für Gas-Lkw
Eine mögliche Abwrackprämie könnte es demnach also nicht nur beim Erwerb von neuen Diesel-Lkw, sondern auch beim Erwerb von Gas-Lkw geben. Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) würde das ausdrücklich begrüßen.
„Der Einbezug von gasbetriebenen Lkw in das Flottenaustauschprogramm ist sinnvoll und notwendig“, sagt Johannes Küstner, Leiter des Bereichs Nationaler Straßengüterverkehr, Umwelt beim DSLV gegenüber der Fachzeitschrift trans aktuell. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will sich zur Ausgestaltung des Programms auf Anfrage noch nicht äußern. Die Bundesregierung hat angekündigt, im Rahmen des Flottenaustauschprogramms 500 Millionen Euro für private Unternehmen und weitere 500 Millionen Euro für die kommunale Beschaffung locker zu machen.
An anderer Stelle aber müssen Betreiber und Interessenten von Erdgas-Lkw einen weiteren Rückschlag hinnehmen. So hat die Bundesregierung zwar das EEN-Förderprogramm, das Zuschüsse beim Betrieb von energiearmen Lkw gibt, bis Ende März 2021 verlängert und mit weiteren zehn Millionen Euro ausgestattet. Eine Förderung von Gasfahrzeugen ist neuerdings jedoch ausgeschlossen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags habe dem EEN-Titel einen entsprechenden Vermerk hinzugefügt, heißt es vom BMVI. In der verbleibenden Zeit bis 31. März können demnach nur noch Käufer von Elektro-Lkw von einem Zuschuss profitieren. Allerdings merkt das Ministerium an, dass sich die Skepsis der Haushälter nicht auf bereits ausgesprochene Bescheide auswirkt. „Antragsteller, die bereits einen Bewilligungsbescheid auch für Gas-Lkw erhalten haben, können weiterhin von einer Förderung profitieren“, erklärt das BMVI. Der Anspruch auf Förderung bleibe erhalten.
Bis 2023 bleiben Gas-Lkw in Deutschland von der Maut befreit, ob und wie begünstigt sie danach fahren, ist unklar. Bei einer möglichen CO2-Maut, wofür die am Dienstag vereinbarte Eurovignetten-Richtlinie den Weg geebnet hat, können CO2-freie Lkw komplett von der Gebühr befreit werden, CO2-arme Fahrzeuge können von einem Vorteil von bis zu 75 Prozent profitieren.
Gas-Lkw mit monovalentem Antrieb dürfen durch Tirol
Auf einen weiteren Vorteil von Gas-Lkw weist der Fahrzeugbauer Iveco mit Blick auf das von der Tiroler Landesregierung geplante umstrittene Nachtfahrverbot auch von Euro 6-Lkw auf der Inntal-Autobahn A12 hin. Monovalente Erdgasfahrzeuge fielen demnach nicht unter die Fahrverbote der Tiroler Schwerverkehrsverordnungen – unabhängig davon, in welchem Aggregatzustand der Treibstoff Erdgas sich in den Tanks der Fahrzeuge befinde. Nicht ausgenommen seien Lkw, die sowohl mit Erdgas als auch mit Diesel betrieben werden (bivalenter Antrieb).