Anträge für Abbiegeassistenten ab jetzt möglich
Seit 4. Mai 2020 können interessierte Unternehmen Anträge auf Abbiegeassistenten im Förderprogramm „AAS“ stellen.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen Eingangs beim BAG beschieden. Gefördert werden 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 Euro je Abbiegeassistent.
Die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen wird in der Förderperiode 2020 auf zwei Säulen gestellt: Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die über das Förderprogramm „De-minimis“ antragsberechtigt sind, können ihre Abbiegeassistenten ab 2020 nur noch über die Richtlinie „De-minimis“ in der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern lassen. Die Förderperiode 2020 ist am 07.01.2020 gestartet.
Alle anderen Antragsteller können nun über das „Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme“ eine konkrete Förderung beziehen. Auch Nutzfahrzeuge der Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis 7,49 Tonnen sind über die Förderrichtlinie AAS förderfähig.
Zwei Förderprogramme
Die beiden Förderprogramme stehen unabhängig nebeneinander und können von den Unternehmen des Güterkraftverkehrs parallel in Anspruch genommen werden, das heißt Nutzfahrzeuge von mehr als 3,5 bis 7,49 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) sind über die Förderrichtlinie AAS und Nutzfahrzeuge über 7,5 Tonnen zGG über die Förderrichtlinie „De-minimis“ förderfähig.
Es findet keine Verrechnung erhaltener Fördergelder aus dem AAS-Förderprogramm auf das „De-minimis“-Programm statt. Anträge auf Förderung von AAS können ausschließlich in elektronischer Form über das eService-Portal des BAG gestellt werden.
Nach Ihrer Registrierung stehen Ihnen die Antragsunterlagen zum Herunterladen und Ausfüllen im eService-Portal des BAG unter der Rubrik „Formulare und Anleitungen“ zur Verfügung.