Allgemeines zum digitalen Kontrollgerät (DTCO)
Seit 11.April 2007 trat die EG-Verordnung 561/2006 in Kraft.
Damit müssen die betreffenden Fahrzeuge ab 1.Mai 2006 mit einen digitalen Tachografen zugelassen werden.
Damit müssen die betreffenden Fahrzeuge ab 1.Mai 2006 mit einen digitalen Tachografen zugelassen werden.
Notwendig für den Betrieb des DTCO sind die Fahrtenschreiberkarten.
Mit der Antragsbearbeitung und Ausgabe dieser Karten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Stellen beauftragt worden.
Mit der Antragsbearbeitung und Ausgabe dieser Karten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Stellen beauftragt worden.
Notwendig für den Betrieb des DTCO sind die Fahrtenschreiberkarten.
Mit der Antragsbearbeitung und Ausgabe dieser Karten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Stellen beauftragt worden.
Mit der Antragsbearbeitung und Ausgabe dieser Karten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Stellen beauftragt worden.
Von DEKRA erhalten Sie Fahrtenschreiberkarten in den Bundesländern
Bayern
,
Baden-Württemberg
,
Sachsen
und
Sachsen-Anhalt
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Hier können Sie eine Fahrtenschreiberkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene ersetzen.
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Bei Fragen können Sie sich gerne an folgende Emailadresse wenden: kgk@dekra.com
DEKRA bietet deutschlandweit Kurse speziell für Fahrer und Unternehmen an, um den reibungslosen Umgang mit dem digitalen Tachographen sicherzustellen. Wir führen diese Schulungen insbesondere in unseren rund 150 Schulungsorten, bei Bedarf auch in Ihrer Firma durch. Mehr zu den Schulungen erfahren Sie
hier
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