Abgasnorm Euro 7: Weniger NOx erlaubt

14. Nov. 2022 Newsletter
Der Vorschlag der EU-Kommission für die Abgasnorm Euro 7 liegt auf dem Tisch. Demnach soll die neue Euro-7-Norm die bisher getrennten Emissionsvorschriften für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (Euro 6) sowie für Lkw und Busse (Euro VI) ersetzen. Gemäß Euro 7 sollen bis zum Jahr 2035 die Gesamt-NOx-Emissionen von Pkw und Transportern um 35 Prozent und um 56 Prozent bei Bussen und Lkw sinken. Die Euro-7-Norm legen zudem Grenzwerte für Partikelemissionen von Bremsen und für Mikroplastikemissionen von Reifen fest. Diese Grenzwerte sollen für alle Fahrzeugantriebe gelten, also auch Elektro.
Verdopplung der Anforderungen
Sämtliche Fahrzeuge müssen die Vorgaben bei Euro 7 länger als bei Euro 6/VI einhalten. Bei Pkw und Lieferwagen wird die Konformität mit den Vorgaben überprüft, bis diese Fahrzeuge 200.000 Kilometer und 10 Jahre alt sind. Damit verdoppeln sich die Anforderungen verglichen mit Euro 6/VI, wo 100.000 Kilometer und fünf Jahre gelten. Ähnliche Erhöhungen gelten künftig für Busse und Lkw. Euro 7 regelt zudem die Haltbarkeit von Batterien, die in Autos und Lieferwagen eingebaut sind. Dies soll verhindern, dass Batterien allzu früh in der Lebensdauer eines Fahrzeugs ersetzt werden müssen. Dadurch soll der Bedarf an sogenannten „seltenen Erden“ sinken, die für die Herstellung von Batterien benötigt werden. Im Zuge von Euro 7 sollen Fahrzeuge außerdem nicht mehr so leicht manipuliert werden können, was beim Abgasskandal strafrechtlich sichtbar wurde. Den Behörden sollen Kontrollen vereinfacht werden, indem Sensoren im Fahrzeuginneren die Emissionen während der gesamten Lebensdauer eines Fahrzeugs messen. Der Vorschlag der Kommission muss noch dem Europäischen Parlament und Europäischen Rat vorgelegt werden.
Kritik vom VDA
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) kritisiert die geplante Euro-7-Norm, bei schweren Nutzfahrzeugen insbesondere mit Blick auf die „unrealistischen“ Ziele bei der Absenkung der Grenzwerte. Kritisch sieht der VDA zudem die geplante Angleichung der Gesetzgebung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Damit seien leichte Nutzfahrzeuge doppelt von der Verschärfung der Gesetze betroffen. Der vorgeschlagene N2O-Grenzwert (Lachgas) stelle laut Verband für Transporter über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht eine besondere Herausforderung dar. Verbandspräsidentin Hildegard Müller warnt: „Das Versprechen der Kommission, dass Euro 7 kein faktisches Verbot des Verbrenners bedeutet, ist somit nicht eingehalten. Die angestrebten Grenzwerte liegen am äußersten Rand dessen, was technologisch machbar ist.“