Abbiegeassistenten unterstützen Lkw-Fahrer
Abbiegeassistenten machen Lkw-Fahrer auf E-Scooter aufmerksam, die sich im toten Winkel aufhalten. Doch wo dürfen die Flitzer fahren?
Viele Lkw-Fahrer sind beunruhigt, denn zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern, die im Straßenverkehr prinzipiell stark gefährdet sind, kommen seit dem Sommer zusätzlich die E-Scooter hinzu. Sie sind vermehrt im Innenstadtbereich unterwegs. Die schmale Silhouette und das flotte Tempo der E-Roller erhöhen das Gefahrenpotenzial, da sie parallel zum Lkw auf der Beifahrerseite unterwegs sind. Wenn dieser abbiegen muss, können Abbiegeassistenten die Situation entschärfen.
Abbiegeassistenten von Fahrzeugherstellern
Das Abbiegeassistenzsystem im neuen Actros von Mercedes-Benz beispielsweise, ist nach Angaben des Fahrzeugherstellers in der Lage, ein sich bewegendes oder stehendes Objekt in der Überwachungszone auf der rechten Seite des Lkw zu erkennen. Dabei könne es sich um Fußgänger, Radfahrer oder Verkehrsschilder, aber eben auch E-Roller handeln. In einem solchen Fall werde der Fahrer zunächst optisch informiert. Dazu leuchte im Display der MirrorCam auf der Beifahrerseite ein gelbes dreieckiges Warnsymbol auf. Bei Kollisionsgefahr blinke die Anzeige zunächst mehrfach rot, nach zwei Sekunden permanent rot. Überdies ertöne zeitgleich ein Warnton von der Beifahrerseite her. Der Abbiegeassistent von Mercedes-Benz Trucks sei das einzige voll in die Fahrzeugarchitektur integrierte Assistenzsystem seiner Art im Lkw-Markt, das ab Werk für zahlreiche Baumuster der Actros und Arocs erhältlich sei, teilt Daimler weiter mit. Der Abbiegeassistent arbeite sowohl in Solofahrzeugen als auch in kompletten Lastzügen mit bis zu 18,75 Metern Länge.
Abbiegeassistenten als Nachrüstsysteme
Der Abbiegeassistent der Firma Wüllhorst zum Beispiel, arbeitet mit vier Ultraschallsensoren: Der erste Sensor befindet sich in der Führerhausecke. Alle weiteren sind im Gleichmäßigen Abstand so aufgeteilt, dass der Überwachungsbereich von sechs Metern abgedeckt wird. In Verbindung mit der Seitenkamera lassen sich auf diese Weise kritische Bereiche überwachen. So sei das System nach Angaben des Herstellers ist eine Ergänzung für jedes Kamera-Monitor-System. Gewarnt werde der Lkw-Fahrer mithilfe eines dreistufigen akustischen und optischen Anzeigesystems. Zusätzlich werde die Nähe der Gefahrenzone mit einer farblichen Markierung und die Distanz des Hindernisses mit einer Abstandszahl dargestellt. Der integrierte Lenkwinkelassistent schaltet das Abbiegesignal selbständig aktiv. Zusätzlich lassen sich Seitenmarkierungsleuchten mit dem Abbiegeassistenten so schalten, dass diese „bei einem Blinkvorgang mit blinken". Das informiere andere Verkehrsteilnehmer früher über einen Abbiegevorgang und schwäche dadurch die Gefahrensituation deutlich ab.
Was E-Scooter dürfen
Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), antwortet auf wichtige Fragen rund um E-Scooter.
Muss man mit dem E-Scooter auf dem Radweg fahren?
Mit E-Scootern darf man auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Ist davon keiner vorhanden, dürfen E-Scooter-Fahrer auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg sind sie hingegen verboten. Es sei denn, das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt es ausdrücklich.
Was passiert, wenn ich mit einem E-Scooter über eine rote Fußgänger- oder Radfahrer-Ampel fahre?
E-Scooter-Fahrer müssen sich nach der Fahrradampel richten. Gibt es keine, gelten für sie die regulären Ampeln für den fließenden Verkehr. „Wer mit dem E-Scooter bei Rot über die Ampel fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 bis 180 Euro – je nachdem ob, die Ampel schon länger als eine Sekunde rot ist und ob es durch den Verstoß zu einer Gefährdung oder gar Sachbeschädigung gekommen ist“, sagt Rechtsanwältin Mielchen. Hier werde auch regelmäßig ein Punkt in Flensburg fällig.